Spoliensache, f.

Streitigkeit, Rechtsstreit wegen eines Spoliums (I)
  • [die] regierung habe eine geraume zeit hero verspuͤren muͤssen, wasmassen in denen gewalt-sachen und spoli-sachen die beklagten partheyen den abgeforderten bericht in dem gerichtsbraͤuchigen termin nicht erstatten
    1688 CAustr. I 33 Faksimile
  • in der zwischen des pfalzgrafen zu Z. ... und denen gebruͤdern ... zu S. obwaltenden spolien-sache angeordnete kayserl. commissarien
    1731 Faber,Staatskanzlei 58 S. 301
  • es soll ... keine zweyte instantz zugelassen werden, ... wann ob periculum in mora intermistice ... in spolien- grenz- pacht- und unterthanensachen etwas verordnet wird
    1747 CCMarch. Cont. III 192 Faksimile
  • in spolien-sachen, da die entwehrung kuͤndig oder leicht zu erweisen ist, hat ... keine petitorische klag wider den entwehrten von seiten des entwehrers statt
    1753 CJBavJud. III § 4 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • wenn in schlechten spoliensachen derzum austraͤgalrichter erwaͤhlte fuͤrst in monatsfrist keine ladung erkennt, so wird ... hiedurch das forum der hoͤchsten reichsgerichte gegründet
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 252 Faksimile