Spolierte, m.
Spolierte, m.
jmd., der widerrechtlich seines Besitzes oder sonstigen Rechts entsetzt wurde
vgl.
Spoliator,
Spolienklage
-
von wider einsetzung eins spolyrten vnnd entsetzten1541 HeilbronnStat. I 5 Volltext (und Faksimile)
-
spoliator mag den spolijrten ohne vorgehende restitution nit jns recht ziehen1582 JülichRechtsO. b iiijr
-
spolirte ... diejenigen, welche ... aus dem besitz einer sache, pfruͤnde, oder andern gerechtigkeit u.s.w. widerrechtlich und eigenthaͤtiger weise gesetzet worden1744 Zedler 39 Sp. 331