Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spormacherzunft

Spormacherzunft

, f.

Zunft der Sporer 
  • daß ihn die schlösser-, uhr-, büchsen- und spormacherzunft, nachdem er sein meisterstück verfertiget ... zum meister annehmen sollen
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 225