Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spormäßig

spormäßig

, adj.

berechtigt, Sporen (I) zu tragen, rittermäßig 
  • ob einer dem andern nachkäm ... auf unsers gnädigen herrn von Z. grunt ... ist er ritter oder spormessig, so ist er umb 10 ℔ phening nach jeden trit
    1515 NÖsterr./ÖW. IX 415
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