Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sportelnrichter

Sportelnrichter

, m.

Richter, für dessen Amtstätigkeit Sporteln zu entrichten sind
  • so könnte man einen sondern prozcess verordnen, wie solche geringere sachen uff den visitations-tag ... durch ettliche darzue deputierte summariter decidirt ... wurden ... wie wol mit den sportulen-richtern ihnen auch am allerbesten geholfen könne werden
    1586 NHeidelbJb. 3 (1893) 49