Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spottgeld

Spottgeld

, n.

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unangemessen wenig Geld, lächerlich geringer Preis
  • massen er [Judas] wie der groͤste narr das hoͤchste ... gut umb ein so spott-geld verkaufft
    1695 AbrahSCl.,Judas IV 545
  • soll ... kein peruqieur ... in die wirtshäußer lauffen und in diesen oder andern privat häußern ihre arbeit haussieren tragen und um ein spottgeld verschleutern
    1707 Wüst,Policey VII 351
  • wie die schlaͤchter ... fuͤr das einlaͤndische mast-vieh spott-geld biethen
    1723 CCMarch. VI 2 Sp. 247
  • die schweine sind ... um ein spottgeld losgeschlagen worden
    1782 HistBeitrPreuß. II 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):