Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spottgeld
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, n.
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unangemessen wenig Geld, lächerlich geringer Preis
vgl.
spottwohlfeil
- massen er [Judas] wie der groͤste narr das hoͤchste ... gut umb ein so spott-geld verkaufft1695 AbrahSCl.,Judas IV 545
- soll ... kein peruqieur ... in die wirtshäußer lauffen und in diesen oder andern privat häußern ihre arbeit haussieren tragen und um ein spottgeld verschleutern1707 Wüst,Policey VII 351
- wie die schlaͤchter ... fuͤr das einlaͤndische mast-vieh spott-geld biethen1723 CCMarch. VI 2 Sp. 247Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die schweine sind ... um ein spottgeld losgeschlagen worden1782 HistBeitrPreuß. II 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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