Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spottwohlfeil

spottwohlfeil

, adj.

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unangemessen billig
vgl. Spottgeld
  • dass wann der wein wohl gerathet, entweder in spotwohlfeylem preis undt die darauf gewendte costen nit auswerffe, sondern im gegentheyl eines eraigneten missjahrs alles verlohren sein muss
    1650 Mainlande 1 (1950) 31