Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprachfenster

Sprachfenster

, n.

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vergittertes Fenster im Klausurbereich eines Klosters zur Kontaktaufnahme mit der Außenwelt
  • gehandelt up dem closterhave vor deme sprakfenster, praesentibus T.D. vnde L.Z.
    1544 Dittmer,Sassenrecht 125
  • soll auch das closter thor und alle pforten ... verschlossen gehalten und auch das sprach-fenster also vermacht werden, daß dadurch niemand aus oder einkommen kan
    1610 Westphalen,Mon. IV 1183
unter Ausschluss der Schreibform(en):