Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprachfenster
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, n.
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vergittertes Fenster im Klausurbereich eines Klosters zur Kontaktaufnahme mit der Außenwelt
bdv.:
Sprechfenster
vgl.
Sprechkammer
- gehandelt up dem closterhave vor deme sprakfenster, praesentibus T.D. vnde L.Z.1544 Dittmer,Sassenrecht 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll auch das closter thor und alle pforten ... verschlossen gehalten und auch das sprach-fenster also vermacht werden, daß dadurch niemand aus oder einkommen kan1610 Westphalen,Mon. IV 1183Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
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