Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprachmeister
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, m.
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Lehrer, der (an Schulen und Universitäten oder als Privatmann) Unterricht in einer (lebenden) Sprache erteilt
Sachhinweis: M. Häberlein (Hg.), Sprachmeister (Bamberg 2015)
- die dritte oder grichische class: ... sollen obgenandte vier ordenungen ... von einem sprachmeister oder wo die menge zu groß were, auffs höchste von zweyen vnterrichtet werden1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 187Faksimile - in Google Books
- [kopff-steuer:] ein churfuͤrstlicher musicant 5, sprachmeister 5 [rthl.]1677 CCMarch. IV 5 Sp. 4Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sprachmeister: m. maestro di lingua, maître de langue1711 Rädlein 830Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zur erlernung der lebenden sprachen, freien künsten und andern anständigen exercitien sind einer wohl eingerichteten universität geschikte sprach- und exercitien-meister allerdings nötig1786 HeidelbUnivStat. 323Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die sprach- und exercitienmeister stehen in ansehung ihres fleisses und ihres betragens unter seiner [des Rektors] aufsicht1788 Gadebusch,Staatskunde II 140Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in der bildenden section sollen vorhanden seyn: ... zwei sprachmeister fuͤr englisch, franzoͤsisch und italiaͤnisch1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 397Faksimile - in Google Books
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