Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprachmeister

Sprachmeister

, m.

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Lehrer, der (an Schulen und Universitäten oder als Privatmann) Unterricht in einer (lebenden) Sprache erteilt
Sachhinweis: M. Häberlein (Hg.), Sprachmeister (Bamberg 2015)
  • die dritte oder grichische class: ... sollen obgenandte vier ordenungen ... von einem sprachmeister oder wo die menge zu groß were, auffs höchste von zweyen vnterrichtet werden
    1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 187
  • [kopff-steuer:] ein churfuͤrstlicher musicant 5, sprachmeister 5 [rthl.]
    1677 CCMarch. IV 5 Sp. 4
  • sprachmeister: m. maestro di lingua, maître de langue
    1711 Rädlein 830
  • zur erlernung der lebenden sprachen, freien künsten und andern anständigen exercitien sind einer wohl eingerichteten universität geschikte sprach- und exercitien-meister allerdings nötig
    1786 HeidelbUnivStat. 323
  • die sprach- und exercitienmeister stehen in ansehung ihres fleisses und ihres betragens unter seiner [des Rektors] aufsicht
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 140
  • in der bildenden section sollen vorhanden seyn: ... zwei sprachmeister fuͤr englisch, franzoͤsisch und italiaͤnisch
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 397
unter Ausschluss der Schreibform(en):