sprechen, v.
sprechen, v.
(Worte) äußern, reden
(eine Sprache) beherrschen, sprechen können; als Muttersprache haben
bekunden, erklären, zum Ausdruck bringen, darlegen; jm. Worte sprechen jm. etw. sagen; man spricht es heißt (üblicherweise, redensartlich)
(öffentlich) verkünden
einen Anspruch erheben, geltend machen; etw. beanspruchen; fordern, verlangen; an/auf/hin zu etw. sprechen auf etw. einen Anspruch erheben, etw. beanspruchen; an/auf jn./zu jm. sprechen gegen jn. geltend machen
Klage erheben, klagen; prozessieren; zu Recht sprechen sein Recht einklagen; auf jn./(hin) zu jm. sprechen (uä.) gegen jn. Klage erheben
anklagen, rügen (I), bezichtigen; auf jn./hin zu jm. (uä.) sprechen jn. anklagen; Schuld sprechen beschuldigen, anklagen; jm. an den Leib sprechen jn. peinlich (I) anklagen; jm. an den Hals sprechen gegen jn. die Todesstrafe fordern
als Fürsprech (I) auftreten, (das Wort) führen; plädieren; sein Wort selbst/seinselbst Wort sprechen selbst (vor Gericht) auftreten
urteilen, (ein Urteil) fällen; gerichtlich entscheiden, beschließen; auch: Rechtsprechung ausüben; Gericht/Recht/Urteil sprechen Justiz ausüben, urteilen; für Recht sprechen (im Rahmen der Aktenversendung) bescheiden (Belege 15. Jh., 1568); Geld von Geld sprechen zu einer Zinszahlung verurteilen (Beleg 1550)
jn. verurteilen; ledig/müßig sprechen freisprechen, begnadigen; über das Blut sprechen in einer Sache, bei welcher die Todesstrafe droht, richten
jn. ledig/voneinander sprechen js. Ehe scheiden
jn. ächten, (ver)bannen, (aus einem Gebiet) ausweisen; (in Acht/Bann) tun, (die Acht) verhängen
(als Schiedsspruch) fällen, bescheiden, entscheiden, beschließen; zu guten Freunden/einem Frieden sprechen (miteinander) versöhnen, aussöhnen
weisen, (im Rahmen eines Weistums) bescheiden, festsetzen
zusprechen, zuteilen, zuweisen; insb. im Rahmen von Schiedssprüchen und Weistümern
etw. bestätigen, (zB. als gültig) erklären, deklarieren, förmlich zuerkennen; etw. zu Kräften/zu Recht sprechen die Rechtskraft von etw. bestätigen
jn. für/zu etw. sprechen jn. als/zu etw. erklären, deklarieren; von einem Lehrling: ledig sprechen zum Gesellen erklären
anordnen, vorschreiben
etw. versprechen, zusagen; für etw./jn. einstehen, garantieren, (sich) verbürgen; auf jn. sprechen für jn. (unter Eid) verbürgen
etw. beraten; (sich) bereden; verhandeln; sich in einen Kauf sprechen in Verkaufsverhandlungen mit eintreten
eine Verhandlung führen, den Vorsitz ausüben; des Rats Wort sprechen dem Rat vorsitzen
afries. on/an twa spreka uneinig sein, nicht übereinstimmen
etw. vereinbaren, festlegen, bestimmen
einwenden, widersprechen, Einspruch erheben
an/auf/boben/in etw. sprechen etw. anzweifeln, bestreiten, absprechen, auch: die Richtigkeit von etw. bestreiten
von (Rechts-)Texten: lauten, von etw. handeln; etw. beinhalten, aussagen
ausgestellt sein; jm. sprechen (für jn.) ausgestellt sein, (an jn.) gerichtet sein
bezeichnen, betiteln, nennen
jn. beleidigen; zu nahe/kurz sprechen respektlos angehen, ehrenkränkend ansprechen; auf jn./etw. sprechen jn./etw. verbal angreifen, herabwürdigen; auf jn./zu jm. etw. sprechen jm. etw. (in ehrverletzender Weise) nachsagen, vorwerfen
beten
(Zaubersprüche) aufsagen, Segen (III) anwenden
etw. vortragen, jn. mit Gesprochenem unterhalten