Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprengeltaufe

Sprengeltaufe

, f.

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Gruppentaufe mit einem Sprengel (I) 
  • die hat ... in einer kindtbet dreihundert sechzig und vier kinder geporen, alle in mentschlicher und volkomner gestalt, sein auch lebendig zum sprengeltauf, wie mans haist, kommen
    1558/66 ZimmernChr. IV 103