Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprenger

Sprenger

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
an einer Kette befestigte Metallfessel va. für die Fußgelenke; auch: Stange mit Hand- und Fußfesseln; va. im Rahmen von Arbeits-, Freiheits- und Ehrenstrafen
  • daß anwaldts principal von dieser unfletigen gefenckhnus in ein ander gemach zu mehrerer beschwernus geführt und alda in eyserne fußeyßen und sprenger geschlagen worden
    1595/98 ZGO.2 54 (1941) 611
  • 1 sprenger uffm rathshaus
    1605 SchwäbWB. V 1591
  • die geringen diebstaͤhle, und zwar der erstere ... soll mit dem gefaͤngniß oder sprenger ... bestrafet werden
    1736 CCLuneb. II 2 S. 21
  • sprenger: ein zu der peinlichen frage oder tortur gehoͤriges werkzeug, welches aus einer eisernen stange mit vier schellen besteht
    1784 Jacobsson,TechnWB. IV 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):