Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Springe

Springe

, f.

wie Sprenger 
  • welcher in die gefencknus, diebsthurn oder auch in die springen etlich tag oder wochen nach gelegenheit der übertrettung zur straf eingelegt ... werden solle
    1587 WürtLändlRQ. II 652
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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