Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Springgeld

Springgeld

, n.

Deckgebühr für einen Zuchthengst, Zuchtstier uä.
  • [der oberst knecht mag] den wůcherstier under die herd ... geben, davon hat er das springgelt 
    1541 BaselRQ. I 1 S. 379
  • wird das spring-geld von jeder stute, wann sie tragbar wird und ein foͤhlen zeuget, auf 1 rthl ... festgesetzet
    1749 CCNass. IV 188
  • das spring-geld betreffend, soll es dem besitzer des beschaͤlers frey erlassen werden, so viel zu nehmen, als er ... zu erhalten vermag
    1755 NCCPruss. I 783
unter Ausschluss der Schreibform(en):