Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Springspiel

Springspiel

, n.

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Vorführung eines Springers (I); genehmigungsbedürftig
  • M.H. und J. von Venedig, den himelreichern, zulassen, bis sontag ir springspil zehalten, das sailgeen und fliegen aber inen ableinen
    1545 MittNürnberg 12 (1898) 120