Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spritzen

spritzen

, v.

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(eine Flüssigkeit) verspritzen; nassspritzen, mit Wasser besprengen; von Flüssigkeiten auch: hervorschießen
  • isz hat auch vnser montzmeister selbst geredt, das etzliche montzmeister an der sehe bier spruetten an die glumigen pfennigen, so wurden sie am schrot schwerer
    1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 526
  • [Hexerei:] desglich so sig im ouch etwa mit der milch begegnet; wann er sy übers für huͤb, so sprutzte sy vnd wolte nünt gůtz gen
    1548 SchweizArchVk. 3 (1899) 305
  • das keiner dem anderen überthrang anthüe, weder mit sprützen, tauffen oder fräuenlich in das bad falle
    1603 SchweizArchVk. 9 (1905) 151
  • das keiner dem andern vbertrang thun solle als durch spritzen, tauffen
    1619 Martin,DBadewesen 349
  • daß von nun an alle und jede tuchweber ihre tuͤcher, ohne einige zuruͤstung, noch spritzen, fellen, mangen, schlichten und pressen, sondern so wie sie von den stuͤhlen kommen, ... zum verkauf darstellen sollen
    1803 Gesetze u. Dekrete des Gr. u. Kl. Raths des Cantons Bern I (1804) 166
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