Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spritzenmeister

Spritzenmeister

, m.

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auch Spritz- 
(städt.) Aufseher über die Feuerspritzen und deren Einsatz
  • [laufende ausgaben:] spritzenmeister ... 6 rtlr.
    1698? IserlohnUB. 228
  • [jeder steuerrath muß] bei der bereisung seiner ihme anvertrauten städte ... die großen stadtspritzen durch die bestellte spritzmeister ... probiren lassen
    1722 ActaBoruss.BehO. III 500
  • spritzenmeister sollen die spritzen bringen und dabei bleiben
    1776 v.Berg,PolR. VI 2 S. 665
  • die zu ernennenden spritzenmeister, worunter allezeit leiendecker seyn müssen, haben die schläuge nach anordnung der schultheißen und nach befund deren umbständen zu dirigiren
    1780 RheingauLändlRQ. 89
  • [Titel:] instruction fuͤr einen spritzen-meister 
    1785 HessBeitr. I 104
  • die unterbediente des magistrats bestehen aus denen feuer-verordneten, dem ... stadtschmidt, spritzenmeister, röhrenmeister
    1798 IserlohnUB. 351
unter Ausschluss der Schreibform(en):