Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprößling

Sprößling

, m.

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I wie Sprosse (I) 
  • die leeren distrikte in den cameralforsten [müssen] vom jäger ... zur rechten Zeit mit jungen sprößlingen bepflanzt werden
    1764 Michel,ForstTrier 70
II wie Sprosse (III) 
unter Ausschluss der Schreibform(en):