Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spruchsache

Spruchsache

, f.

wie Rechtsstreit (I) 
  • daß man den beysitzern am untergericht anzeigen soll, daß sie ... die schuld- und andere persoͤnliche spruchsachen ... von den bauersleuten annehmen ... wolten
    1576 Lahner,Samml. 114
  • dem directori, welcher ... fuͤr die gehoͤrige beschleunigung der spruch-sachen sorgen muß
    1782 NCCPruss. VII 1950
unter Ausschluss der Schreibform(en):