Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spruchsache
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, f.
wie Rechtsstreit (I)
- daß man den beysitzern am untergericht anzeigen soll, daß sie ... die schuld- und andere persoͤnliche spruchsachen ... von den bauersleuten annehmen ... wolten1576 Lahner,Samml. 114Faksimile - in Google Books
- dem directori, welcher ... fuͤr die gehoͤrige beschleunigung der spruch-sachen sorgen muß1782 NCCPruss. VII 1950Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin