Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): staatisch

staatisch

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
von den Staaten (XVI) gestellt, abstammend
  • de statischen soldaten nach E. getogen
    1607 JbEmden 6, 2 (1885) 121
  • daß die religionssachen in denen mit staatischer guarnison besetzten staͤdten durch absonderliche commissarios in der guͤte beyzulegen [sind]
    1672/73 MatStatNrhWestf. I 2 S. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):