Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsbeamte
Artikel davor:
(Staatengenerale)
Staatentaler
staatisch
Staatsabsehen
Staatsaffäre
Staatsakademie
Staatsamt
Staatsamtsbediente
Staatsangelegenheit
Staatsart
Staatsbeamte
, m.
(oft höherer) Amtsträger im Staatsdienst
- eintheilung der staats- und unter-beamten in einem koͤnigreich1684 Sauter,Staatserm. 182Faksimile - in Google Books
- die ungerechtigkeit erhellet aus der anmassung frembder herrschafften: in unterdruckung der hohen, erleuchten, frommen oder reichen staats-beambten ... die im weeg zum thron seyn moͤchten1710 StaatsKlugheit 14Faksimile - in Google Books
- daß die schäfer ... eine zusammenkunft ... jährlich in der stadt W. darum in gegenwart des staatsbeamten gehalten, damit man hat erkundigen können, was ... vor schäfer vorhanden1722 Hornberger,Schäfer 228
- resident S. den special ... befehl ertheilet haben, ein und anderer dero staatsbeambten vor sich zu bescheiden und ihnen von sr. hochf. d. wegen ein und anderes zu befragen1736 Stern,JudSüß 227
- eigennuz von aller gattung ist das verderben aller geschäften und das unverzeihlichste laster eines staatsbeamtens1783 Kretschmayr-Walter IV 126
- nachdem nun dem adel besondere vorzuͤge bestimmet worden, so folgt die ein- und abtheilung der verschiedenen staͤnde in folgende classen; 1. die staatsbeamten, vom praͤsidenten bis zum kanzlisten; 2. die professoren der universitaͤt1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 236Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ihm (dem volk) befindet sich ursprünglich die oberste gewalt, von der alle rechte der einzelnen, als bloßer untertanen (allenfalls als staatsbeamten), abgeleitet werden müssen1797 Kant,Rechtslehre 149
- der regent und die staatsbeamten muͤssen den groͤßten theil ihrer kraͤfte unmittelbar dem staate, dem allgemeinen besten widmen, das ist ihre hauptbestimmung1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 41Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- als besondere verbrechen der staatsbeamten sind nur zwey in den gesetzen des gemeinen rechts gegründet I. das crimen repetundarum II. das crimen de residuis1801 Feuerbach,PeinlR. 413
- die landaͤrzte in dem fuͤrstenthume Bamberg [sind] als staats-beamte anerkannt1804 v.Berg,PolR. IV 736Faksimile - in Google Books
- wer die ehrfurcht, welche der wuͤrde des staatsamtes selbst gebuͤhrt, durch ehrenbeleidigungen eines staatsbeamten vorsaͤtzlich in herabwuͤrdigenden worten oder handlungen verletzt, ist der beleidigung der amtsehre schuldig1809 RepStaatsVerwBaiern I2 18Faksimile - in Google Books
- die bestellungsbriefe der staatsbeamten oder der mitglieder von gerichtsstellen und notarien ... sollen die bestimmung enthalten, daß die ernannten an ihren stellen so lange bleiben werden, als sie sich wohl verhalten1814 HdbSchweizStaatsR. 461Faksimile (ca. 391 KB)
- dienstadel: ... personaladel gewisser hoͤherer staatsbeamten1815 Mittermaier,VersuchPrivR. 75Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte