Staatsbedienung, f.
Staatsbedienung, f.
wie Staatsamt
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was den grafen von C. (... den abgesetzten canzler) anlangte, [solte] derselbige zeit seines lebens nicht wieder in offentlicher staats-bedienung plaz habenDiarEurop. 18 (1669) 567
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allein die auf ihren guͤtern lebende, und nicht in oͤffentlichen staats-bedienungen stehende von adel, sind kraft ihrer privilegien und urspruͤnglichen vorrechte, von entrichtung der [Wein]accise ausgenommen1787 NCCPruss. VIII 261 Faksimile
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daß die reichsverweser auch alle staats- und justizbedienungen des deutschen reichs besetzen duͤrfen1791 MerkwKönigswahl 15 Faksimile
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ein ausschließendes anrecht auf alle staatsbedienungen ohne ausnahme ist den protestantischen unterthanen der zum churfuͤrstenthume Hannover gehoͤrigen laͤnder nicht ausdruͤcklich vorbehalten1802 Schlegel,HannovKR. II 16