Staatsbedienung, f.

wie Staatsamt
  • was den grafen von C. (... den abgesetzten canzler) anlangte, [solte] derselbige zeit seines lebens nicht wieder in offentlicher staats-bedienung plaz haben
    DiarEurop. 18 (1669) 567
  • allein die auf ihren guͤtern lebende, und nicht in oͤffentlichen staats-bedienungen stehende von adel, sind kraft ihrer privilegien und urspruͤnglichen vorrechte, von entrichtung der [Wein]accise ausgenommen
    1787 NCCPruss. VIII 261 Faksimile
  • daß die reichsverweser auch alle staats- und justizbedienungen des deutschen reichs besetzen duͤrfen
    1791 MerkwKönigswahl 15 Faksimile
  • ein ausschließendes anrecht auf alle staatsbedienungen ohne ausnahme ist den protestantischen unterthanen der zum churfuͤrstenthume Hannover gehoͤrigen laͤnder nicht ausdruͤcklich vorbehalten
    1802 Schlegel,HannovKR. II 16