Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsboden

Staatsboden

, m.

wie Staatsgebiet 
  • nunmehro begunte der hertzog von L. sich auch bereit zu machen, die gantze provintz U. zuverlassen; dannenhero bey dem staat umb ein schiff angesucht, worinnen er seine mobilien uͤber den staats boden nach F. bringen koͤnte, welches ihme aber rund abgeschlagen wurde
    1674 DiarEurop. 29 (1674) 223