Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsbrief

Staatsbrief

, m.

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I wie Staat (XVII) 
  • alß allen ... undergebenen officiern und gemeinen knechten, ehr sold und underhalt nach anleitung deßen hierumb außgefertigten besonderen staats- und articul-brieffes, ... bezahlt ... werden solle
    1664 DarstWürtG. III 279
II Schriftstück, Aktenstück das eine Staatsangelegenheit behandelt
  • [Buchtitel:] neue sammlung von staatsbriefen [Helmstedt 1756]
  • [Buchtitel: J.C. Adelung] auserlesene staatsbriefe hoher potentaten, grosser herren und andrer standespersonen, welche in den wichtigsten angelegenheiten seit dem jahre 1740 abgelassen worden [Gotha 1763]
  • es ist Holland, das Frankreich aus der papierfabrik guthenteils verdraͤngt hat, ... wir haben selbst einen staatsbrief des hrz. v. Choiseul gelesen, der auf hollaͤndischem pro patria geschrieben war
    GGA. (1777) 159