Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgebiet

Staatsgebiet

, n.

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Territorium eines Staats (XIV) 
bdv.: Staatsboden
  • daß der koͤnig in Franckreich sich nicht entsehen, durch seine trouppes verschiedene unter dieses staats-gebiet gehoͤrige dorffschafften auspluͤndern ... zu lassen
    1689 Londorp XIV 370
  • derjenige teil des staatsgebiets aber, den die truppen desselben noch bedecken, ist dem feinde nicht unterworfen
    1796 FichteVolk 49
unter Ausschluss der Schreibform(en):