Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgebiet
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Staatsding
Staatseinkünfte
Staatserhaltung
Staatsermessen
Staatsform
Staatsfürst
Staatsgebäude
Staatsgebiet
, n.
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Territorium eines Staats (XIV)
bdv.:
Staatsboden
vgl.
Staatsgrenze
- daß der koͤnig in Franckreich sich nicht entsehen, durch seine trouppes verschiedene unter dieses staats-gebiet gehoͤrige dorffschafften auspluͤndern ... zu lassen1689 Londorp XIV 370
- derjenige teil des staatsgebiets aber, den die truppen desselben noch bedecken, ist dem feinde nicht unterworfen1796 FichteVolk 49