Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgesetz

Staatsgesetz

, n.

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öffentlich-rechtliche Vorschrift, insb. Verfassungsgesetz; auch allg.: durch einen Staat (XIII) erlassene Rechtsnorm
  • die staats- und landesgesetze 
    1684 Sauter,Staatserm. 192
  • jedoch muͤssen derer [Stimmen bei einer Abstimmungsmehrheit] auch so viel seyn, als sonst durch die staats-gesetze den schluß und meinung der gesammten raths-versamlung zu repræsentiren erfordert werden
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 468
  • unsittliche gewohnheiten, welche nach unseren staatsgesetzen einer strafe unterliegen
    1797 BadKirchInstr. 40
  • auszunehmen sind daher von der wirklichen einstellung zum dienst der feldregimenter: ... alle lehrjungen, so lange ihre lehrzeit dauert, wenn sie nicht gegen staatsgesetze zum handwerk sich gemeldet haben
    1804 BadKantonRegl. 12
  • daher das völkerrecht nicht weiter für eine quelle im staatsrecht gelten könne, als die staatsgeseze es erlauben
    1804 Gönner,StaatsR. 26
  • im ausland geschlossene verträge wirken im inland kein unterpfandsrecht, so weit nicht staatsgeseze oder staats-verträge es besonders zulassen
    BadLR. 1809 Satz 2128
  • gehört in das privatrecht die angabe ... aller staatsgeseze, welche die, sonst nach der natur der sache unbeschränkte freiheit der bürger, bei der ausübung gewisser rechte beschränken
    1815 Mittermaier,VersuchPrivR. 33
unter Ausschluss der Schreibform(en):