Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsglied

Staatsglied

, n.

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Teil des Staatskörpers (I) 
  • denn die religion ist ... das rechte elementum, welches ... die samptlichen staats-glieder fest und unzertrennlich mit einander vereiniget
    1684 Sauter,Staatserm. 100
unter Ausschluss der Schreibform(en):