Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgrenze

Staatsgrenze

, f.

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Grenze eines Staats (XIV); pl. auch: Staatsgebiet 
  • was sich ein staats-herr frembde provinzien seinem staat beyzubringen und seine reichs- oder staats-graͤntzen zu vergroͤssern ... hoffnungen oder anstalten zu machen [hat]
    1678 Keßler,Staatsregel 326
  • wenn die demnächstige staatsgränze der rheinstrom seyn sollte
    Hdb. d. Congresses zu Rastadt IV (Leipzig 1799) p. 11
  • so ist ein verbrechen nur möglich an staatsunterthanen und an fremden während ihres aufenthalts innerhalb der staatsgrenzen 
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 39