Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsgriff

Staatsgriff

, m.

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auch Dim.
wie Staatsstreich 
  • die haͤupter derselben [rebellion soll man] durch ... geschencke gewinnen, oder durch kluge erfindungen und staats-griffe dem volcke allerley verdacht erwecken
    1684 Sauter,Staatserm. 749
  • gestaltsam die getische koͤnige solchen staats-griff ... immerfort gepractizirt
    1689 Valvasor,Krain II 145
  • von allerley abgefaimbten staats-griefflein oder, wie die frantzosen ... sagen: finessen
    1710 StaatsKlugheit 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):