Staatsherr, m.
Staatsherr, m.
wie Staatsregent
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es stehet ... einem staats-herrn die so genannte reiß und folge der unterthanen zu, krafft dessen sie sich ihrer mit haut und haar ... zu kriegerischen actionibus ... zu bedienen wohl vermag1678 Keßler,Staatsregel 285
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wie sich ein staats-herr bey ... eroberung eines fremden ihme nullo jure zustaͤndigen territorii ... zu verhalten [hat]1678 Keßler,Staatsregel 291