Staatsinsiegel, n.
Staatsinsiegel, n.
wie Staatssiegel
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zue vhrkund deßen haben wir [Herzog von Württemberg] dieser vnßerer nebendisposition drey gleichlautende exemplaria ... verfertigen vnd an selbige vnser fuͤrstl. staats insiegel hencken ... laßen1674 Reyscher,Ges. II 434 Faksimile
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die staats insiegel hat der praͤsidentMünchner StaatsZtg. 3 (1802) 176
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[Schlussformel:] gegeben unter unserm [des Großherzogs von Baden] groͤßern staatsinsiegel und unserer eigenhaͤndigen unterschrift1804 SammlBadStBl. II 578
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[zu des Justizrats] legitimation haben wir [Herzog von Nassau] diese vollmacht eigenhändig unterzeichnet und unser staats insigel beidrucken lassen1813 ArchMrhKG. 9 (1957) 284