Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatskörper
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Staatskörper
, m.
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I
Staat (XIII) (auch iU. zum Staatshaupt), ua. in Bezug auf das Reich (II) insb. in seiner gelockerten Form nach 1648; auch: Republik
vgl.
Staatsglied
- ein fremdes haupt ist dem staats-koͤrper nicht nuͤtze1668 Fugger,Ehrensp. 55Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so dann kan erst eine grosse menge volcks die gestalt eines maͤchtigen staats-coͤrpers oder einer republique gewinnen1691 Pufendorf,Sittenlehre 462
- statskoͤrper, respublica, corpus reipublicæ1691 Stieler 1015Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was im westphaͤlischen friden wegen Burgund versehen seye, daruͤber haͤtten sich der kayser und das reich mit Franckreich ... verglichen, welches sie nicht wuͤrden gethan haben, wann sie nicht Burgund als einen theil ihres staats-coͤrpers angesehen haͤtten1737 Moser,StaatsR. I 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder staatskoͤrper muß ein oberhaupt und eine gewisse regierungsform haben, nach welcher entweder nur einer allein, oder einige, oder alle mitglieder die hand an das staatsruder legen1770 Kreittmayr,StaatsR. 7Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gleichwie der gesammte staatscoͤrper von der landesherrschaft in capite vorgestellt wird, also hingegen hat die landschaft den ueberrest von dem ganzen land in corpore & membris zu repraͤsentiren1770 Kreittmayr,StaatsR. 412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die innerliche ordnung ... des ganzen staatskörpers, von dem jeder einen theil ausmacht1783 Kretschmayr-Walter IV 129
- so ist also nunmehr Teutschland als ein reich betrachtet zwar noch ein einiger staatskoͤrper, aber nicht ... ein einfacher, sondern ein zusammengesetzter staatskoͤrper, dessen einzelne theile ... besondere staaten sind, die ... ihren zusammenhang unter dem kaiser als einem gemeinsamen hoͤchsten oberhaupte behalten haben1786 Pütter,Staatsverf. II 159
- [Niederlegung der deutschen Kaiserkrone durch Kaiser Franz II.:] wir erklären ... daß wir das band, welches uns bis jetzt an den staatskörper des deutschen reichs gebunden hat, als gelöst ansehen1806 QStaatsR. 21
- die auflösung des teutschen staatskörpers war durch den westphälischen frieden diktiert1815 Gönner,EntwGesB. I p. 4Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
(öffentliche) Körperschaft, (ständische) Vereinigung
vgl.
Staat (VII)
- glaubte man nun, nicht nur den ganzen staatscoͤrper der schwaͤbischen reichsritterschaft, sondern auch einzelne derselben hohen mitglieder klaglos ... gestellt zu haben1783 Mader,ReichsrMag. III 32
- diese religionsvertriebenen wurden aller rechtsvortheile der preußischen staatsbuͤrgerschaft theilhaftig, und doch mit den landeseingebohrnen nicht vermischt, sondern formirten einen eigenen staatskoͤrper, der nur mit diesen einerlei staatsoberhaupt erkannte1785 Fischer,KamPolR. I 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- klagen von der ... beschriebenen art koͤnnen erhoben werden: ... von den landstaͤnden, als verfassungsmaͤsig bestehendem staatskoͤrper1815 AktWienKongr. II 52