Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatskrankheit
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Staatskrankheit
, f.
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wie Staatsmangel
- [Buchtitel:] Franckreichs toͤdliche staats-kranckheit, herruͤhrend von dessen unerschwinglichen außgaben, und unerklecklichen einnahmen [oO. 1692]
- die gemeine staats-kranckheit, nemlich die insolentz und unbaͤndigkeit der soldatenP. Rycaut, Neu-eröffnete Ottomanische Pforte (Augsburg 1694) 486
- staats-kranckheiten ... heissen bey denen lehrern des staats-rechts und der staats-kunst diejenigen mißbraͤuche und unordnungen, welche bey denen zu einem gantzen staate oder einer republick gehoͤrigen staͤnden hin und wieder eingerissen sind1744 Zedler 39 Sp. 652
- soviel nun die fehler und staats-krankheiten [des Habsburgerreichs] anbetrifft, so ist ... zu bemerken, dass die gesamte erblande noch niemahlen in einer vollkommenen verbindung unter sich gestanden seyen1761 Kretschmayr-Walter III 101
- es ist daher die anarchie ... jederzeit eine staatskrankheit1798 RepRecht II 43Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)