Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatslehrer
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, m.
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Gelehrter der Staatswissenschaft, Verfasser von staatswissenschaftlichen Schriften
- der vortrefliche staatslehrer Hermannus Konring [hat] in seinem ... buche, so er von der staatsvorsicht geschrieben, die rechte und aͤchte art und weise, wie zu solcher wissenschafft gruͤndlich zu gelangen, [abgehandelt]1674 Stieler,Sekretariat. II 1
- von dem ... renommirten sitten- und staats-lehrer [Hugo Grotius]1691 Pufendorf,Sittenlehre Zuschr. 7r
- auf was fuͤr einem grund es beruhe, daß Chur-Mayntz die anstalten zu der kayser-wahl machet, und die direction bey derselben hat? seynd die staats-lehrere nicht einerley meynung1738 Moser,StaatsR. II 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)