Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsmaxime
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, f.
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Regel der Staatsklugheit
- man solte die laster-hafften und rebellen zu gebuͤhrender straffe ziehen, die ... getreuen unterthanen aber belohnen; daß aber dieser staats-maxime erstes membrum nicht allezeit statt finde1684 Sauter,Staatserm. 14Faksimile - in Google Books
- richtet auf deren [alt-vordern] exempel eure staats-maximen1698 Faber,Staatskanzlei III 853
- ein ambassadeur muß ... die staats-maximen seines eigenen, wie auch desjenigen souverains, an den er geschicket wird, wohl inne haben1719 Lünig,TheatrCerem. I 376Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß iede wichtige staats-veraͤnderung den ursprung zu den sich auf selbige beziehende staats-maximen gegeben habeJ.C. Spener, Teutsches Jus publicum I (Frankfurt 1724) 422
- staats-maximen ... heissen diejenigen grund- und lehr-saͤtze, welche von denen staatskundigen zu guter und kluͤglicher einrichtung und verwaltung eines staates vorgeschlagen, oder auch von denen regenten selbst und ihren staats-ministern, auf das genaueste beobachtet werden1744 Zedler 39 Sp. 669