Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsmehrerin
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Staatsmaxime
Staatsmehrerin
, f.
nur verschliffen belegt
Vermehrerin des Staatsgebiets; als Titel in Anlehnung an die Titulatur des Kaisers im Hl. Röm. Reich; in Anspielung auf die Gebietszuwächse des Habsburgerreichs durch Eheschließungen
Vermehrerin des Staatsgebiets; als Titel in Anlehnung an die Titulatur des Kaisers im Hl. Röm. Reich; in Anspielung auf die Gebietszuwächse des Habsburgerreichs durch Eheschließungen
vgl.
Mehrer (I)
- diese [Johanna, herz. Albrechten gemahlinn] und die andre Johanna [von Castilien], oesterreichische staatsmehrinnen und stammensmuͤtter1668 Fugger,Ehrensp. 331Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg