Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsobergewalt
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Staatsobergewalt
, f.
höchste Gewalt (II) in einem Staat (XIII)
bdv.:
Staatsgewalt
vgl.
Obergewalt
- [zum ordentlichen krieg] gehoͤret, daß er ... von solchen, bey denen die staats-obergewalt beruhet, gefuͤhret werde1691 Pufendorf,Sittenlehre 580
- da die staatslehen oͤffentliche guͤter im strengen verstande sind, indem ihr eigenthum bey dem ganzen staate ist; so haben alle rechte und wirkungen der staatsobergewalt auf derley oͤffentliche guͤter auch einen vollkommenen bezug auf diese lehen1811 Heinke,NÖLehenR. I 185Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte