Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsordnung

Staatsordnung

, f.

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I ordnungsgemäßer Zustand eines Staats (XIII) 
  • daß man ... nichts thue noch vornehme, als was recht und billig ist, daß ... allhier von einer staats-ordnung die frage [ist]
    1689? Londorp XIV 357
II Staatslenkung, Staatsregierung (I) 
  • nachdem ... das gantze teutsche reich ... durch sonderbahre gute staats-ordnung von seinem untergang ... errettet
    1690 Londorp XVI 571
  • [Buchtitel: C.A. Wichmann,] lehrbegriff der staats-ordnung [Leipzig 1780]
III wie Staatsgesetz 
  • staatsrechtsdienstbarkeiten ... können aus ältern kaiserlichen verleihungen abgeleitet oder durch eine staatsordnung der reichsgewalt eingeführt ... werden
    1804 Gönner,StaatsR. 799
unter Ausschluss der Schreibform(en):