Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatssatz

Staatssatz

, m.

wie Staatsregel 
  • hier ward der stahtsatz, daß ein staht, der aus sich selbsten ... nicht bestehen kan, fort und fort neue einwohner, auch mit zulaßung großer freiheiten, zu sich ziehen, oder, wan er das nicht tuht, untergehen mus, sehr kluͤglich beobachtet
    1677 Zesen,NlLeue 602
  • solidität der regierungs- oder staats-sätze 
    1715 Thucelius I 536
  • bey denen von meinem vater mir als staatssaͤtze bekannt gemachten regeln, wornach die europaͤischen maͤchte groͤstentheils ... handeln
    Kriegskanzlei 1757 II 256