Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsschiff

Staatsschiff

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
1Schiff (II) als Metapher für den Staat (XIII) 
  • daß das staats-schiff auff die blinden klippen deß tollsinnigen poͤbels augenblicklich stranden und zu truͤmmern gehen sollen
    DiarEurop. 27 (1673) 74
  • das staats-schiff bey gefaͤhrlichem sturm zu regieren
    1684 Sauter,Staatserm. Einl. 12
  • zu gelegener zeit, da das staatsschiff in Frankreich auf den grund gerathen ist
    GGA. (1789) 1440