Staatsschluß, m.
Staatsschluß, m.
Entscheidung, Beschluss eines Staatsregenten
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in welchem staat viel gouverneurs zubefinden, ... wird man selten einigkeit antreffen ... [und] zu keinen festen staats-schluße ... gelangen koͤnnen1684 Sauter,Staatserm. 16 Faksimile