Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsschluß

Staatsschluß

, m.

Entscheidung, Beschluss eines Staatsregenten 
  • in welchem staat viel gouverneurs zubefinden, ... wird man selten einigkeit antreffen ... [und] zu keinen festen staats-schluße ... gelangen koͤnnen
    1684 Sauter,Staatserm. 16