Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatssicherheit

Staatssicherheit

, f.

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Zustand des Geschütztseins eines Staats (XIV) insb. gegen feindliche Angriffe von außen und Gefahren im Inneren
  • woher die allgemein-gegeneinander habende staats-sicherheit dieser welt ... urspruͤnglich herruͤhren moͤchte
    1678 Keßler,Staatsregel 47
  • weilen ... koͤnig G.M. ... neben dessen eigenen staats-sicherheit, dise der bedraͤngt gewesenen teutschen staͤnde wuͤrckliche restitutiones vor eine haupt-ursach des ... kriegs angefuͤhrt [wurde]
    1737 Moser,StaatsR. I 434
  • weil der tod des missethaͤters nicht unumgaͤnglich nothwendig zur staatssicherheit ist
    Arch. d. Criminalrechts II (1800) 24
  • erhaltung der sicherheit von aussen und ... von innen - ist bleibender nationalwohlstand gedenkbar ohne dieser staatssicherheit?
    1802 KurpfSamml.2 II 106