Staatssicherheit, f.
Staatssicherheit, f.
Zustand des Geschütztseins eines Staats (XIV) insb. gegen feindliche Angriffe von außen und Gefahren im Inneren
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woher die allgemein-gegeneinander habende staats-sicherheit dieser welt ... urspruͤnglich herruͤhren moͤchte1678 Keßler,Staatsregel 47
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weilen ... koͤnig G.M. ... neben dessen eigenen staats-sicherheit, dise der bedraͤngt gewesenen teutschen staͤnde wuͤrckliche restitutiones vor eine haupt-ursach des ... kriegs angefuͤhrt [wurde]1737 Moser,StaatsR. I 434 Faksimile
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weil der tod des missethaͤters nicht unumgaͤnglich nothwendig zur staatssicherheit istArchKrimR. 2, 4 (1800) 24
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erhaltung der sicherheit von aussen und ... von innen - ist bleibender nationalwohlstand gedenkbar ohne dieser staatssicherheit?1802 KurpfSamml.² II 106