Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatssiegel

Staatssiegel

, n.

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(zumeist großes, hängendes) Siegel (I) eines Staats (XIII) oder Staatsregenten 
  • diese brachen das alte staats-siegel alsobald in stuͤcken und suchten die kriegs-macht ... unter ihre gewalt zu bringen
    1659 Theatrum Europ. 8 (1693) 1286
  • in den jaͤhrlichen ferien ... ist ein venner praͤsident und hat das staatssiegel 
    GGA. (1764) 302
  • dessen zu immerwaͤhrender urkunde ist gegenwaͤrtiges ratifikations-instrument ... mit dem schweizerischen staats-siegel versehen worden
    1810 SammlBadRegBl. I 744
unter Ausschluss der Schreibform(en):