Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsstreich

Staatsstreich

, m.

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außerordentliche Maßnahme, List (II) zur Erhaltung und zum Wohl des Staates (XIII) bzw. zum Vorteil des Regierenden
  • [daß der französische staat, als er in hoͤchster gefahr schwebete,] durch einen besondern staats-streich ... bey regierung Caroli VII. gluͤcklich curiret ... worden
    1684 Sauter,Staatserm. Einl. 8
  • es ist aber von den kluͤgsten prinzen ... vor ein sonderbahren staats-streich gehalten worden ... daß man zuvor einige tractaten projectiren lassen solte, wenn man einen andern printzen listiglich hat hintergehen wollen
    1684 Sauter,Staatserm. 396
  • staats-list, staats-streich, staats-griff, staats-stuͤcklein, lat. stratagema politicum ... heissen ... so kuͤnstlich ausgesonnene erfindungen und veranstaltungen, wodurch einer nur seinen selbsteigenen nutzen und vortheil ... zu befoͤrdern sucht. wenn solches aber von regenten und deren staats-ministern geschiehet, so werden solche staats-streiche sonst auch ... machiavellistische kuͤnste oder machiavellisterey genennet
    1744 Zedler 39 Sp. 666
  • es giebt ferner einzelne faͤlle, wo zu erhaltung des staats oder dessen verfassung die ordentlichen mittel nicht hinlaͤnglich sind, und daher ... ausserordentliche mittel ergriffenen werden, die sich durch nichts als solchen aͤussersten nothfall ... entschuldigen lassen. diese ... werden coups d'etat, staatsstreiche genannt
    1761 Achenwall,Staatsklugh. 269
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