Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsursache
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Staatsspiel
Staatsstreich
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, f.
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in der Staatsräson liegender Beweggrund
- [solche] als unbekannte und unverpflichte leute, ins land also unhabilitirter einzulassen oder zu gedulten ... [verwehren] allerhand wichtige erhebliche staats-ursachen1655 Weingarten,Fasc. I 1 S. 25Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß aus besondern stats-ursachen verbotten wird, kein getrayd ... aus dem land zu fuͤhren1705 KlugeBeamte I2 288Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)