Staatsursache, f.
Staatsursache, f.
in der Staatsräson liegender Beweggrund
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[solche] als unbekannte und unverpflichte leute, ins land also unhabilitirter einzulassen oder zu gedulten ... [verwehren] allerhand wichtige erhebliche staats-ursachen1655 Weingarten,Fasc. I 1 S. 25 Faksimile
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daß aus besondern stats-ursachen verbotten wird, kein getrayd ... aus dem land zu fuͤhren1705 KlugeBeamte I² 288 Faksimile