Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsursache

Staatsursache

, f.

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in der Staatsräson liegender Beweggrund
  • [solche] als unbekannte und unverpflichte leute, ins land also unhabilitirter einzulassen oder zu gedulten ... [verwehren] allerhand wichtige erhebliche staats-ursachen 
    1655 Weingarten,Fasc. I 1 S. 25
  • daß aus besondern stats-ursachen verbotten wird, kein getrayd ... aus dem land zu fuͤhren
    1705 KlugeBeamte I2 288
unter Ausschluss der Schreibform(en):