Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsveränderung
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, f.
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konstitutionelle Neuordnung, politische Umgestaltung eines Staatswesens (II)
- neue staats-veraͤnderungen einzufuͤhren1684 Sauter,Staatserm. 23Faksimile - in Google Books
- dieweil die einigkeit unsres volks nächst gottes providentz die einzige ursache ist, daß nach so vielen staats-veränderungen unsere nation gleich wohlen noch stehetum 1700 ArchSiebb.2 8 (1867) 88
- [weil sich] so vile staats-veraͤnderungen in unserem teutschen reich zugetragen haben, daß sich doch daraus kein buͤndiger schluß auf unsere jetzige zeiten machen laͤsset1743 Moser,StaatsR. VIII 489Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- geschichte der staatsveraͤnderungen oder revolutionen eines reiches oder einer republick ist ... das erste, welches in der historischen staatslehre eines jeden volks abgehandelt werden mußG. Achenwall, Staatsverfassung (Göttingen 1762) 6
- [Buchtitel: J.S. Pütter,] grundriß der staatsveränderungen des teutschen reichs [Göttingen 1776]
- da sich durch die staatsveraͤnderungen die landesherren dieses samteigenthum der staatsbuͤrgerschaft erworben haben, so nennt man jezo die landesherrliche befugnis, diese sachen sich anzueignen ... die staatseigenthumsregalien, die sich in wasserrecht, bergrecht, forstrecht ... abtheilen1785 Fischer,KamPolR. II 392Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die jura privatorum, welche bey jeder staatsveraͤnderung, der regel nach, in salvo bleiben muͤssen1805 Vahlkampf,Miszellen I 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um die gläubiger gegen staats veränderungen sicher zu stellen, würde man ihnen bestimmte domainen und antheile der contributionen verschreiben und ihnen hierauf hypothekarische rechte geben, damit bey einer möglichen absonderung des staats ein verhältnismässiger antheil schulden übergehe1807 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 283
- daß aber ... der koͤnig von Baiern und ... der großherzog des willens sind, bei den eingetretenen staatsveraͤnderungen die rechte der privaten moͤglichst unveraͤndert ... zu erhalten1809 SammlBadStBl. III 697