Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsvermögenheit
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, f.
wie Staatsgewalt
- vereinigte staate sind, wenn etliche vollkommene republiquen durch ein besonderes band ... dergestalt mit einander verknuͤpffet seyn, daß man ihre gemeinsame macht wohl vor eines einigen grossen staats-vermoͤgenheit ansehen moͤchte1691 Pufendorf,Sittenlehre 494