Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsverständige

Staatsverständige

, m.

wie Staatskluger 
  • bisher waren die rechte und gewonheiten des reichs so bey der kayserwahl und andren hohen reichs-versammlungen vorgehen, nur in ungeschriebenem bericht ... der eltisten noch-lebenden staatsverstaͤndigen bestanden
    1668 Fugger,Ehrensp. 333
  • weder der staatsverstaͤndige noch der cameralist ... werden auf etwas anders antragen, als den witthum und die apanagen in baarem gelde zu zahlen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 589