Staatsverständige, m.
Staatsverständige, m.
wie Staatskluger
-
bisher waren die rechte und gewonheiten des reichs so bey der kayserwahl und andren hohen reichs-versammlungen vorgehen, nur in ungeschriebenem bericht ... der eltisten noch-lebenden staatsverstaͤndigen bestanden1668 Fugger,Ehrensp. 333 Faksimile
-
weder der staatsverstaͤndige noch der cameralist ... werden auf etwas anders antragen, als den witthum und die apanagen in baarem gelde zu zahlen1758 v.Justi,Staatsw. II 589 Faksimile