Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsvorsicht

Staatsvorsicht

, f.

vorausschauende Fürsorge des Staates (XIII); geschickte Staatsführung
  • die statsvorsicht [sey] ... wie izt gedachter Konring ... erklaͤret ... eine gruͤndliche erkaͤntniß aller statssachen in gemein, so die allgemeine statssaͤtze ... durchgruͤndet, und zu des gemeinen wesens wolfart und besten verstaͤndig anwendet
    1673 Stieler,Sekretariat. I 1 S. 52
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