Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsvorsteher
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, m.
wie Staatsregent
- weil auch die ... bey einer so grossen regierung vorfallende angelegenheiten von einem einigen menschen ... ohnmoͤglich zu wercke gerichtet werden konnen, so ists noͤthig, daß die obristen staatsfuͤrsteher solche leute einsetzen, welche an ihrer stelle die zwistigkeiten derer unterthanen examiniren1691 Pufendorf,Sittenlehre 478